Schnupfensymptome weisen nicht automatisch auf eine Corona-Infektion hin.
Schnupfen ist grundsätzlich eines der seltenen Symptome bei einer Corona-Infektion.
Wenn nicht zusätzlich auch Fieber ab 38 Grad, Husten und allgemeine Abgeschlagenheit auftreten, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion mit dem Virus sehr gering. Sie selbst oder ihr Kind dürfen also auch mit Schnupfen in die Praxis kommen.
Dazu auch noch einmal der Hinweis darauf, dass ca. 20% aller Corona-Infizierten gar keine Symptome aufweisen – also „stumm“ verlaufen. Grundsätzlich schützt man sich immer dadurch, dass die vorgegebenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Wenn diese sorgfältig durchgeführt bzw. eingehalten werden, können auch unerkannte Corona-Infizierte therapeutisch behandelt werden, ohne dass ein anderer Mensch innerhalb der Praxis Gefahr läuft sich anzustecken.
Bei offensichtlich stark erkälteten oder grippalen Personen verbietet sich eine Durchführung der Therapie natürlich von selbst. Diese brauchen einerseits die Zeit sich auszukurieren und andererseits sollte hier auch eine Arztpraxis zur Abklärung aufgesucht werden.